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   BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22   

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https://dejure.org/2023,2192
BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22 (https://dejure.org/2023,2192)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2023 - V ZB 23/22 (https://dejure.org/2023,2192)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2023 - V ZB 23/22 (https://dejure.org/2023,2192)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 18 Abs. 1 ZwVwV, § ... 19 ZwVwV, § 2 InsVV, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 240 ZPO, § 20 Abs. 1 ZVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 19 Abs. 1 ZwVwV, § 18 ZwVwV, § 5 Abs. 1 ZwVwV, § 5 Abs. 2 ZwVwV, § 150b ZVG, §§ 18, 19 ZwVwV, § 1 InsVV, § 572 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Fortführung eines Gewerbebetriebs auf dem beschlagnahmten Grundstück

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Fortführung eines Gewerbebetriebs auf dem beschlagnahmten Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Zwangsverwalters für Fortsetzung eines Gewerbebetriebs?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Bemessung der Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand (§ 19 Abs. 1 ZwVwV), wenn er auf dem beschlagnahmten Grundstück einen Gewerbetrieb fortführt; keine entsprechende Anwendung des § 18 Abs. 1 ZwVwV auf eine solche Fallgestaltung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsverwaltung - und die zwischenzeitliche Insolvenzeröffnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsverwaltung - und der Gewerbebetrieb auf dem Grundstück

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Vergütung des Zwangsverwalters nach Zeitaufwand bei Fortführung eines Gewerbetriebs auf dem beschlagnahmten Grundstück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Fortführung des Gewerbebetriebs nach Zeitaufwand (IVR 2023, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 486
  • MDR 2023, 390
  • NZI 2023, 287
  • NZM 2023, 263
  • WM 2023, 387
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Der Umstand, dass der Senat erst durch Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 16/05 (BGHZ 163, 9) und damit nach Inkrafttreten der Zwangsverwalterverordnung am 1. Januar 2004 grundsätzlich geklärt hat, unter welchen Voraussetzungen dem Zwangsverwalter eine solche Betriebsfortführung gestattet ist, vermag entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde eine planwidrige Regelungslücke nicht zu begründen.

    Bereits vor dieser Entscheidung des Senats und auch deutlich vor dem Inkrafttreten der Zwangsverwalterverordnung wurde nämlich in bestimmten Fällen die Betriebsfortführung durch den Zwangsverwalter insbesondere in der Rechtsprechung als zulässig angesehen (vgl. etwa OLG Celle, NJW-RR 1989, 1200; siehe auch die weiteren Nachweise in Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 16/05, BGHZ 163, 9, 12 f.).

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 25/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Ist die Beschlagnahme eines Grundstücks (§ 146 Abs. 1, i.V.m. § 20 Abs. 1 ZVG) - wie hier - bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam geworden, wird sie gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 InsO von den Wirkungen der Insolvenz nicht mehr berührt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 25/05, WM 2005, 1324, 1326).

    Dass das Zwangsverwaltungsverfahren einschließlich des hier in Rede stehenden Vergütungsverfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nicht unterbrochen worden ist, ändert jedoch nichts daran, dass der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners Verfahrensbeteiligter kraft Amtes wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 25/05, WM 2005, 1324, 1326).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Zwar weist die Rechtsbeschwerde zu Recht darauf hin, dass die Rechtsstellung des Zwangsverwalters derjenigen des Insolvenzverwalters im Grundsatz vergleichbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 21/07, BGHZ 179, 336 Rn. 10 f.; Senat, Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 13).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Deshalb wird das Zwangsverwaltungsverfahren auch nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 108/06

    Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Hat der Schuldner ein Rechtsmittel eingelegt, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, bleibt dieses Rechtsmittel grundsätzlich zulässig, an seine Stelle tritt jedoch der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 108/06, NJW 2008, 918 Rn. 7).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Wenn jedoch - wie hier - das Insolvenzverfahren bereits im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels eröffnet war, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08, NZI 2008, 613 Rn. 8).
  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Zwar weist die Rechtsbeschwerde zu Recht darauf hin, dass die Rechtsstellung des Zwangsverwalters derjenigen des Insolvenzverwalters im Grundsatz vergleichbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 21/07, BGHZ 179, 336 Rn. 10 f.; Senat, Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NJW-RR 2009, 1710 Rn. 13).
  • BGH, 27.05.2021 - V ZB 152/18

    Kürzung der Vergütung eines Zwangsverwalters aufgrund dessen Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Auseinandersetzung über die Höhe der Zwangsverwaltervergütung nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2021 - V ZB 152/18, NZM 2021, 688 Rn. 39).
  • LG Trier, 02.05.2022 - 5 T 14/22

    Berechnung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters bei Grundstücksnutzung

    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    (3) Schließlich lässt sich für eine Regelungslücke auch nichts aus den Vergütungsvorschriften für die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) herleiten (so auch Keller, IVR 2022, 118).
  • OLG Hamm, 28.02.1994 - 15 W 369/93
    Auszug aus BGH, 11.01.2023 - V ZB 23/22
    Handelt es sich bei dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstück beispielsweise um eine Ton-, Sand- oder Kiesgrube, ist seit jeher anerkannt, dass der Zwangsverwalter die Rohstoffe ausbeuten und verkaufen kann (vgl. nur OLG Hamm, Rpfleger 1994, 515, 516; Haarmeyer/Hintzen, ZVG, 7. Aufl., § 5 ZwVwV Rn. 18).
  • OLG Celle, 18.07.1989 - 4 W 108/89
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